HNPCC ist die Abkürzung für "hereditäres nichtpolypöses colorektales Karzinom". Dieser Name ist nicht sehr gut gewählt, denn auch bei diesem Krankheitsbild entstehen die bösartigen Tumore zunächst über die gutartige Vorstufe. Im Gegensatz zu der familiären adenomatösen Polyposis (s. FAP) treten hier sehr viel weniger Polypen auf, so dass das Vorliegen von HNPCC grundsätzlich nicht unterscheidbar ist von dem Vorliegen eines sonst auftretenden bösartigen Dickdarmtumors. Typisch ist allerdings das Auftreten in einem jüngeren Lebensalter. Während üblicherweise Dickdarmkrebs eine Erkrankung des alten Menschen ist (ca. ab 65 Jahre), tritt hier Dickdarmkrebs deutlich früher auf, nämlich durchschnittlich mit etwa 40 Jahren, wobei auch 25 oder 30 Jahre keine Seltenheit sind. Das Vorliegen von HNPCC wird dann vermutet, wenn in der Familie bereits mehrere Menschen an Dickdarmkrebs erkrankt sind. Es handelt sich um eine erbliche Veranlagung zur Bildung bösartiger Tumore, wobei hier zwar der Dickdarm im Vordergrund steht, aber nicht ausschließlich betroffen ist. Als nächsthäufigstes Organ können die Gebärmutter, der Dünndarm oder auch die ableitenden Harnwege betroffen sein. Oftmals aber nicht immer, sind die sogenannten Amsterdamer Kriterien erfüllt.
Diese besagen:
- Mindestens 3 Familienmitglieder haben nachweislich Dickdarmkrebs, wobei ein Angehöriger mit den beiden anderen erstgradig verwandt sein muß.
- Wenigstens 2 aufeinanderfolgende Generationen sind betroffen.
- Bei mindestens 1 Patienten erfolgte die Diagnosestellung vor dem 50. Lebensjahr.
- Familiäre Polyposis muß ausgeschlossen sein.
Symptome
Dickdarmkrebs im Rahmen des HNPCC-Syndroms weist die gleichen Symptome wie Dickdarmkrebs sonst auf. Grundsätzlich abklärungsbedürftiges Alarmsignal ist immer Blut im Stuhlgang und eine Änderung der Stuhlgewohnheiten. Weitere Anzeichen können unter Symptome bei Dickdarmkrebs nachgelesen werden.
Diagnose
Wegweisend ist der Familienstammbaum. Wir empfehlen Ihnen zunächst unseren Online Test, um eine erste Einschätzung Ihres Risikos. Sollte hier das Aufsuchen einer Beratungsstelle empfohlen werden, empfehlen wir Ihnen sich bei uns oder einem der weiteren Zentren der Deutschen Krebshilfe (www.hnpcc.de) beraten zu lassen. Man wird Ihnen in diesem Gespräch alle Fragen beantworten können. Vielleicht wird man Ihnen sogar eine molekulargenetische Untersuchung anbieten können. Hierzu ist Tumorgewebe oder Blut von einem betroffenen Verwandten erforderlich. Sollte man die krankmachende Erbanlage „dingfest“ machen können, dann wird auf Wunsch bei Verwandten durch eine Blutuntersuchung festgestellt werden können, ob ein „normales“ oder familiär erhöhtes Risiko vorliegt. Nicht alle erstgradigen Verwandten erben das Risiko, sondern das Risiko ist 1:1. Konkret bedeutet diese Aussage, dass jedes Kind einer Person mit einer nachgewiesenen Veranlagung in den Erbanlagen ein 50% Risiko hat ebenfalls die Veranlagung geerbt zu haben. Das heißt noch lange nicht, dass man dann zwangsläufig an Krebs erkranken wird. Man sollte sich jedoch unbedingt über dieses Risiko informieren und entsprechende Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen wahrnehmen.
Behandlung
Wenn bereits Dickdarmkrebs vorliegt, so muß der Tumor - genau wie bei dem sporadischen Dickdarmkrebs - mit der Entnahme der Lymph- und Gefäßbahnen entsprechend sorgfältig entfernt werden. Da bei HNPCC das Auftreten mehrerer Dickdarmtumore typisch ist, wird in anderen Ländern - wie beispielsweise den USA oder England - zum Zeitpunkt des Auftretens des ersten Dickdarmtumors mehr Dickdarm als sonst üblich bei der Operation entfernt. Hierdurch hofft man, einer erneuten Dickdarmkrebsentstehung entgegenzuwirken. In Deutschland wird zunächst davon ausgegangen, dass durch die jährlichen Dickdarmspiegelungen und Abtragung der Polypen genauso wirksam der Entstehung eines zweiten Dickdarmkrebses entgegengewirkt werden kann. In Kürze wird in Deutschland eine Studie durchgeführt werden, um als Ergebnis entsprechend den Vor- und Nachteil des einen oder des anderen Verfahrens herauszufinden. Nähere Informationen finden Sie unter "Studien".
Vorsorge
Was wird bei Verdacht auf HNPCC empfohlen?
Der klinische Leitfaden zum Erkennen von HNPCC ist nach wie vor ein Familienstammbaum, in dem mehrere Krebserkrankungen aufgetreten sind, aber auch ein besonders frühes Erkrankungsalter auch ohne familiäre Krebshäufung. In diesen Fällen empfiehlt sich eine Beratung in einem erfahrenen Zentrum. Hier wird man feststellen können, ob man aufgrund der in der Familie bereits aufgetretenen Erkrankungen von einem erhöhten Erbrisiko ausgehen muß oder nicht. In diesem Fall haben die Nachkommen von Erkrankten zunächst ein 50%-iges Risiko die Veranlagung geerbt zu haben. Sollte ein Bluttest in der Familie möglich sein, so könnte das Ergebnis dieser Untersuchungen feststellen, dass nur das bevölkerungsübliche Risiko vorliegt, weil die krankmachende Erbanlage nicht weitergegeben wurde oder aber die Veranlagung wird im Blut nachgewiesen. Diese Untersuchung birgt somit die Gefahr einer nicht zu unterschätzenden psychischen Belastung. Aus diesem Grund sollte im Rahmen einer humangenetischen Beratung vor Durchführung einer Blutabnahme erfolgen. Auch wenn die Veranlagung nachgewiesen werden sollte, so heißt es nicht, dass man mit Sicherheit an Dickdarmkrebs erkranken wird. Gerade beim Dickdarm kann die Vorsorge und Entfernung der Polypen Krebs in vielen Fällen verhindern. Da sich die operative Strategie bei Vorliegen eines Tumors oder Polypen bei der erblichen Belastung möglicherweise ändern sollte, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme in einem erfahrenen Zentrum ggf. auch vor der chirurgischen Intervention.Bei Familien, bei denen sich aufgrund der Familiengeschichte der Verdacht auf ein erhöhtes Erbrisiko ergibt, empfiehlt sich eine intensivierte Vorsorge. Diese beinhaltet folgendes Vorsorgeprogramm:
Klinische Vorsorgeempfehlungen:
Ab dem 25. Lebensjahr (bzw. 5 Jahre vor dem Ersterkrankungsalter in der Familie) werden folgende Vorsorgeuntersuchungen empfohlen (lebenslange Vorsorge empfohlen):| Untersuchung | 1 x jährlich |
| Körperliche Untersuchung | 1 x jährlich |
| Abdomensonographie | 1 x jährlich |
| Komplette Dickdarmspiegelung | 1 x jährlich |
| Gynäkologische Untersuchung auf Gebärmutter- und Eierstockskrebs einschließlich transvaginaler Sonographie Urinzytologie | 1 x jährlich |
| Ösophago-Gastro-Duodenoskopie | 1 x jährlich |
| (nur bei familiär gehäuften Magenkarzinomen) | 1 x jährlich |
Nachsorge
Die Darmkrebs spezifische Nachsorge richtet sich nach den Leitlinien und Empfehlungen der DGVS (Deutsche Gesellschaft für Verdauungs und Stoffwechselerkrankungen) und ist für Personen mit einem familiären Darmkrebsrisiko identisch mit den Empfehlungen für Erkrankte ohne familiäres Darmkrebsrisiko.
Wir empfehlen allerdings lebenslang eine jährliche Vorsorge
Vererbung
Bei HNPCC liegt - genauso wie bei der familiären adenomatösen Polyposis - ein sogenannter "autosomal dominanter Vererbungsmodus" vor. Dies besagt, dass die Vererbung geschlechtsunabhängig erfolgt, d.h. also, dass genauso viele Jungen wie Mädchen bzw. Männer wie Frauen betroffen sein können. Dominant heißt, dass es ausreicht eine veränderte Erbanlage von einem Elternteil zu erhalten, um entsprechend die Veranlagung aufzuweisen. Allerdings, anders als bei der familiären adenomatösen Polyposis, ist es hier so, dass nicht Jeder, der die Veranlagung trägt, tatsächlich auch im Laufe seines Lebens einen Tumor ausbilden wird. Man nennt dieses Phänomen eine verminderte Penetranz. Dennoch gibt es heute keine Möglichkeit festzustellen, ob man, wenn man die Veranlagung trägt, einen Tumor ausbilden wird oder nicht. Deshalb ist für Jeden, der die Veranlagung trägt, das engmaschige Vorsorgeprogramm unbedingt zu empfehlen.
Man kennt heute bereits mehrere sogenannte "Mismatch-Reparaturgene", die zu der Ausbildung von HNPCC führen. Gelingt es, bei einem Angehörigen in einer Familie eine solche veränderte Erbanlage nachzuweisen, so besteht bei den Angehörigen die Möglichkeit durch eine Blutuntersuchung festzustellen, ob die Veranlagung vorliegt oder nicht. Diese komplexen Zusammenhänge sollten aber in einem ausführlichen Beratungsgespräch erläutert werden. Ganz generell kann man sagen, dass im Rahmen des Verbundprojektes der Deutschen Krebshilfe "Familiärer Darmkrebs" diese Untersuchung bei Familien durchgeführt wird, die den Amsterdamer Kriterien entsprechen oder aber bei Familien, bei denen der Verdacht auf HNPCC vorliegt, die Kriterien nicht erfüllt werden, aber der Nachweis einer Mikrosatelliteninstabilität in dem Tumor auf die erbliche Veranlagung hinweist. Letztendlich beweisend ist allerdings nur der direkte Nachweis der veränderten Erbanlage im Blut einer betroffenen Person aus einer HNPCC-Familie.






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